Verwaltungsgerichtshof 97/21/0521

97/21/0521Verwaltungsgerichtshof23.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/21/0521

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.03.1999

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500;-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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