Verwaltungsgerichtshof 97/21/0673

97/21/0673Verwaltungsgerichtshof05.11.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/21/0673

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.11.1997

Spruch

Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung einer Beschwerde wird abgewiesen.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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