Verwaltungsgerichtshof 97/21/0767

97/21/0767Verwaltungsgerichtshof27.03.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/21/0767

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.03.1998

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerium für Inneres) hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von je S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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