Verwaltungsgerichtshof 98/01/0341

98/01/0341Verwaltungsgerichtshof21.04.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/01/0341

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.04.1999

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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