Verwaltungsgerichtshof 98/01/0374

98/01/0374Verwaltungsgerichtshof21.04.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/01/0374

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.04.1999

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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