Verwaltungsgerichtshof 98/02/0236

98/02/0236Verwaltungsgerichtshof23.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/02/0236

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.03.1999

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 4.565.-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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