Verwaltungsgerichtshof 98/03/0169

98/03/0169Verwaltungsgerichtshof17.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/03/0169

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.03.1999

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von je S 15.000,-- (insgesamt S 30.000,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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