Verwaltungsgerichtshof 98/03/0297

98/03/0297Verwaltungsgerichtshof17.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/03/0297

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.03.1999

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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