Verwaltungsgerichtshof 98/03/0338

98/03/0338Verwaltungsgerichtshof21.04.1999

Regest

Strafnorm Mängel im Spruch Nichtanführung unvollständige Anführung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/03/0338

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.04.1999

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 15.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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