Verwaltungsgerichtshof 98/04/0200

98/04/0200Verwaltungsgerichtshof14.04.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/04/0200

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.04.1999

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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