Verwaltungsgerichtshof 98/04/0201

98/04/0201Verwaltungsgerichtshof14.04.1999

Regest

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/04/0201

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.04.1999

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 15.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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