Verwaltungsgerichtshof 98/04/0209

98/04/0209Verwaltungsgerichtshof14.04.1999

Regest

Parteiengehör Sachverständigengutachten Sachverständiger Aufgaben

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/04/0209

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.04.1999

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in seinem Punkt II. wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 15.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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