Verwaltungsgerichtshof 98/05/0007

98/05/0007Verwaltungsgerichtshof16.04.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/05/0007

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.04.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat den Beschwerdeführern zusammen Aufwendungen in der Höhe von S 13.620,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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