Verwaltungsgerichtshof 98/05/0215

98/05/0215Verwaltungsgerichtshof23.03.1999

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Baubewilligung BauRallg6

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/05/0215

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.03.1999

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der Marktgemeinde Langenzersdorf in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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