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98/07/0187•Verwaltungsgerichtshof 98/07/0187
98/07/0187Verwaltungsgerichtshof25.03.1999
Verfahrensrecht VwGG B-VG Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 15.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Der Antrag des W S in H, vertreten durch Dr. Peter Greil, Rechtsanwalt in Innsbruck, Südtiroler Platz 8/IV, auf Beiziehung als Mitbeteiligter des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens wird abgewiesen.
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