Verwaltungsgerichtshof 98/08/0002

98/08/0002Verwaltungsgerichtshof21.04.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/08/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.04.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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