Verwaltungsgerichtshof 98/08/0283

98/08/0283Verwaltungsgerichtshof13.04.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/08/0283

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.04.1999

Spruch

Die Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen von S 30.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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