Verwaltungsgerichtshof 98/09/0045

98/09/0045Verwaltungsgerichtshof15.04.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/09/0045

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.04.1998

Spruch

Gemäß § 46 VwGG wird der antragstellenden Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist für die Erfüllung des ihr vom Verwaltungsgerichtshof mit Beschluß vom 24. September 1997, Zl. VH 97/09/0053-2, erteilten Auftrages bewilligt.

Der Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. Jänner 1998, Zl. VH 97/09/0053-4, wird aufgehoben.

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