Verwaltungsgerichtshof 98/09/0063

98/09/0063Verwaltungsgerichtshof15.04.1998

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/09/0063

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.04.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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