Verwaltungsgerichtshof 98/10/0326

98/10/0326Verwaltungsgerichtshof22.03.1999

Regest

Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Gesundheitstrank Gemeinschaftsrecht Terminologie Definition von Begriffen EURallg8 Gesundheitstrank

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/10/0326

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.03.1999

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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