Verwaltungsgerichtshof 98/10/0385

98/10/0385Verwaltungsgerichtshof22.03.1999

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/10/0385

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.03.1999

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der belangten Behörde wird abgewiesen.

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