Verwaltungsgerichtshof 98/11/0031

98/11/0031Verwaltungsgerichtshof12.04.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/11/0031

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.04.1999

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 9.130,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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