Verwaltungsgerichtshof 98/11/0034

98/11/0034Verwaltungsgerichtshof24.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/11/0034

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.03.1999

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Steiermark insgesamt S 565,-- zu gleichen Teilen binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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