Verwaltungsgerichtshof 98/11/0043

98/11/0043Verwaltungsgerichtshof21.04.1998

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Schlechtgläubigkeit Einvernehmenserfordernis Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/11/0043

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.04.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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