Verwaltungsgerichtshof 98/11/0066

98/11/0066Verwaltungsgerichtshof12.04.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/11/0066

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.04.1999

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 30.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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