Verwaltungsgerichtshof 98/11/0085

98/11/0085Verwaltungsgerichtshof24.03.1999

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und BeschwerdelegitimationVerwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung keine Beschwerdelegitimation

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/11/0085

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.03.1999
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1999:1998110085.X00

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres

Inhaltes aufgehoben. Das Kostenbegehren der beschwerdeführenden

Partei wird abgewiesen.

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