Verwaltungsgerichtshof 98/11/0255

98/11/0255Verwaltungsgerichtshof12.04.1999

Regest

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/11/0255

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.04.1999

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin ist schuldig, dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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