Verwaltungsgerichtshof 98/12/0037

98/12/0037Verwaltungsgerichtshof22.04.1998

Regest

Behördenbezeichnung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/12/0037

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.04.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 15.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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