Verwaltungsgerichtshof 98/12/0279

98/12/0279Verwaltungsgerichtshof24.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/12/0279

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.03.1999

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, insoweit mit ihm über die Ruhegenußbemessung abgesprochen worden ist, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 15.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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