Verwaltungsgerichtshof 98/12/0510

98/12/0510Verwaltungsgerichtshof21.04.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/12/0510

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.04.1999

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Stadt Krems Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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