Verwaltungsgerichtshof 98/13/0039

98/13/0039Verwaltungsgerichtshof31.03.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/13/0039

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.03.1998

Spruch

I) den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde der Fünftbeschwerdeführerin wird zurückgewiesen.

II) zu Recht erkannt:

Die Beschwerde der Erst- bis Viertbeschwerdeführerin wird als unbegründet abgewiesen.

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