Verwaltungsgerichtshof 98/14/0004

98/14/0004Verwaltungsgerichtshof15.04.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/14/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.04.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 4.565 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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