Verwaltungsgerichtshof 98/16/0321

98/16/0321Verwaltungsgerichtshof31.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/16/0321

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.03.1999

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 30.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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