Verwaltungsgerichtshof 98/17/0251

98/17/0251Verwaltungsgerichtshof22.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/17/0251

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.03.1999

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 9.695,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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