Verwaltungsgerichtshof 98/17/0286

98/17/0286Verwaltungsgerichtshof22.03.1999

Regest

Verfahrensgrundsätze außerhalb des Anwendungsbereiches des AVG VwRallg10/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/17/0286

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.03.1999

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerium für Justiz) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 15.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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