Verwaltungsgerichtshof 98/18/0373

98/18/0373Verwaltungsgerichtshof16.04.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/18/0373

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.04.1999

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.