Verwaltungsgerichtshof 98/19/0172

98/19/0172Verwaltungsgerichtshof23.03.1999

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung Berufung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/19/0172

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.03.1999

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 15.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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