Verwaltungsgerichtshof 98/20/0577

98/20/0577Verwaltungsgerichtshof25.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/20/0577

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.03.1999

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundeskanzleramt) Aufwendungen in der Höhe von S4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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