Verwaltungsgerichtshof 98/21/0066

98/21/0066Verwaltungsgerichtshof27.03.1998

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3 Frist

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/21/0066

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.03.1998

Spruch

1. Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird gemäß § 46 VwGG nicht stattgegeben.

2. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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