Verwaltungsgerichtshof 98/21/0194

98/21/0194Verwaltungsgerichtshof23.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/21/0194

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.03.1999

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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