Verwaltungsgerichtshof 98/21/0491

98/21/0491Verwaltungsgerichtshof23.03.1999

Regest

Grundsatz der Unbeschränktheit Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Begründung von Ermessensentscheidungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/21/0491

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.03.1999

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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