Verwaltungsgerichtshof 99/02/0016

99/02/0016Verwaltungsgerichtshof16.04.1999

Regest

Ende Vertretungsbefugnis Mängelbehebung Verbesserungsauftrag Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen Zurückweisung wegen Unzuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 99/02/0016

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.04.1999

Spruch

Der Antrag auf Wiedereinsetzung wird zurückgewiesen. II. In der Beschwerdesache selbst durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Wetzel und die Hofräte Dr. Kremla, Dr. Riedinger, Dr. Holeschofsky und Dr. Beck als Richter, im Beisein des Schriftführers DDDr. Jahn, zu Recht erkannt:

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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