Verwaltungsgerichtshof AW 99/04/0011

AW 99/04/0011Verwaltungsgerichtshof17.03.1999

Regest

Unverhältnismäßiger Nachteil Zwingende öffentliche Interessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof AW 99/04/0011

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.03.1999

Spruch

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag hinsichtlich des im angefochtenen Bescheid unter Punkt 7. ("Die 10 verschütteten Personen sind zu bergen.") der Beschwerdeführerin erteilten Auftrages stattgegeben. Im übrigen wird dem Antrag nicht stattgegeben.

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