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AW 99/04/0011•Verwaltungsgerichtshof AW 99/04/0011
AW 99/04/0011Verwaltungsgerichtshof17.03.1999
Unverhältnismäßiger Nachteil Zwingende öffentliche Interessen
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag hinsichtlich des im angefochtenen Bescheid unter Punkt 7. ("Die 10 verschütteten Personen sind zu bergen.") der Beschwerdeführerin erteilten Auftrages stattgegeben. Im übrigen wird dem Antrag nicht stattgegeben.
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