Verwaltungsgerichtshof 99/07/0015

99/07/0015Verwaltungsgerichtshof25.03.1999

Regest

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Rechtsgrundsätze Verzicht Widerruf VwRallg6/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 99/07/0015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.03.1999

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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