Verwaltungsgerichtshof 99/09/0046

99/09/0046Verwaltungsgerichtshof07.04.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 99/09/0046

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.04.1999

Spruch

  1. Gemäß § 46 Abs. 1 VwGG wird die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt.

  2. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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