Verwaltungsgerichtshof 99/11/0016

99/11/0016Verwaltungsgerichtshof12.04.1999

Regest

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 99/11/0016

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.04.1999

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 15.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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