Verwaltungsgerichtshof 99/11/0099

99/11/0099Verwaltungsgerichtshof12.04.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 99/11/0099

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.04.1999

Spruch

1. den Beschluss gefasst:

Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird stattgegeben.

2. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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