Verwaltungsgerichtshof 99/12/0016

99/12/0016Verwaltungsgerichtshof24.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 99/12/0016

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.03.1999

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Zuerkennung des Aufwandersatzes wird abgewiesen.

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