Verwaltungsgerichtshof 99/16/0079

99/16/0079Verwaltungsgerichtshof31.03.1999

Regest

Anrufung der obersten Behörde Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Mängelbehebung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 99/16/0079

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.03.1999

Spruch

Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.

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