Verwaltungsgerichtshof 99/20/0099

99/20/0099Verwaltungsgerichtshof25.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 99/20/0099

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.03.1999

Spruch

1. ) Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird gemäß § 46 Abs. 1 VwGG nicht stattgegeben.

2. ) Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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